Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln

Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln (VFB-K) vom 28. Juni 2005 (Stand am 1. März 2020)

Art. 1 Notwendigkeit einer Fachbewilligung

Wer beim Herstellen, Installieren, Warten oder Entsorgen von Geräten oder Anlagen, die der Kühlung, Klimatisierung oder Wärmegewinnung dienen, beruflich oder gewerblich mit Kältemitteln nach Anhang 2.10 Ziffer 1 Absatz 1 ChemRRV umgeht, benötigt eine Fachbewilligung.

Die Fachbewilligung wird beschränkt auf einen der folgenden Anwendungsbereiche:
a. Klimaanlagen, die in Strassenfahrzeugen, Land- oder Baumaschinen verwendet werden;
b. andere Geräte und Anlagen, die der Kühlung, Klimatisierung oder Wärmegewinnung dienen.

Fachbewilligung stationäre Kälteanlagen → Anwendungsbereich b. andere Geräte und Anlagen, die der Kühlung, Klimatisierung oder Wärmegewinnung dienen

Für die Fachbewilligung Kältemittel stationäre Kälteanlagen zeichnet der Schweizerische Verband für Kältetechnik SVK verantwortlich.

Die Fachbewilligung «stationäre Kälteanlagen» (gemäss VFB-K Art. 1 Abs. 1bis Bst. b) erhält, wer…

  • den Kompetenznachweis Umwelt & Ökologie und
  • den Kompetenznachweis Technik (Gewerbekälte, Splitklima oder Wärmepumpen) erbracht hat.

Wahlweise kann die Technik-Ausbildung und der Technik-Kompetenznachweis an einer Gewerbekälte-Anlage, an einer Splitklima-Anlage oder an einer Wärmepumpe absolviert werden. So wird sichergestellt, dass der Vobereitungskurs und die Prüfung für alle Absolventen möglichst praxisnah sind. Die Fachbewilligung ist jedoch für alle die gleiche.

Auf unserer Seite Kurse & Anmeldung finden Sie die Auschreibung der Vorbereitungskurse und Kompetenznachweise (Teilprüfungen) zur Erlangung der Fachbewilligung Kältemittel, Anwendungsbereich «stationäre Kälteanlagen»:

  • Umwelt & Ökologie (Kurs und Kompetenznachweis Umwelt & Ökologie) → UK
  • Kältetechnik 1, Grundlagen (Kurs und Kompetenznachweis Technik)
    Gewerbekälte → K1
    Splitklima → SK1
    Wärmepumpen → WP1

Auszug aus dem Kursprogramm 2023 zur Fachbewilligung
Reglement über die Fachprüfung für den Umgang mit Kältemitteln (stationäre Kälteanlagen)
Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln

Fachbewilligung Kältemittel Fahrzeugklima → Anwendungsbereich a. Klimaanlagen, die in Strassenfahrzeugen, Land- oder Baumaschinen verwendet werden

Für die Fachbewilligung Kältemittel Fahrzeugklima zeichnet der Auto Gewerbe Verband Schweiz AGVS verantwortlich. Auskünfte zur Fachbewilligung Fahrzeugklima 2020 erhalten Sie bei:

AGVS/UPSA
Arnold Schöpfer, Grundbildung & Höhere Berufsbildung
Wölflistrasse 5, 3000 Bern 22
Tel. Zentrale 031 307 15 15
Tel. direkt 031 307 15 32
arnold.schoepfer@agvs-upsa.ch
www.agvs-upsa.ch / www.autoberufe.ch / www.autoenergiecheck.ch

Fachbewilligungsausweis verloren?

  • Ersatz des bisherigen Fachbewilligungsausweises (Prüfung vor 01.03.2020) → Bestellformular
  • Ersatz des Fachbewilligungsausweises Fahrzeugklima → bitte wenden Sie sich an den AGVS (siehe oben).